JOACHIM BRUNKE

RECHTSANWALT / FREIER MITARBEITER / STRAFVERTEIDIGER SEIT 1990


WERDEGANG

Studium: Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre

  • 1990 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken
  • 1991 Strafverteidigungen im Rahmen des jur. Referendariats
  • 1992 Strafverteidigungen als freier jur. Mitarbeiter
  • 1993 Zulassung als (angestellter) Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht
  • 1996 bis heute: Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht
  • 2022 Aufnahme in die Kanzlei Halm & Preßer als freier Mitarbeiter für den Fachbereich Strafrecht – neben der Tätigkeit als Strafverteidiger mit eigener Kanzlei

FACHBEREICH STRAFRECHT

  • Allgemeines Strafrecht (Untersuchungshaft, Durchsuchungen, Beschlagnahmen u. a.)
  • Straftaten gegen das Leben (Mord / Totschlag)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen u. a.)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung u.a.)
  • Straftagen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Menschenraub, Geiselnahme u. a.)
  • Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug u. a.)
  • Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
  • Verkehrsstrafsachen (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung u. a.)
  • Straftaten im Bereich der Arzthaftung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Bußgeldsachen (Verkehrsordnungswidrigkeiten u. a.)