RECHTSANWALTSKANZLEI BRUNKE
JOACHIM BRUNKE
RECHTSANWALT / FREIER MITARBEITER / STRAFVERTEIDIGER SEIT 1990
WERDEGANG
Studium: Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre
- 1990 Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken
- 1991 Strafverteidigungen im Rahmen des jur. Referendariats
- 1992 Strafverteidigungen als freier jur. Mitarbeiter
- 1993 Zulassung als (angestellter) Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht
- 1996 bis heute: Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht
- 2022 Aufnahme in die Kanzlei Halm & Preßer als freier Mitarbeiter für den Fachbereich
Strafrecht – neben der Tätigkeit als Strafverteidiger mit eigener Kanzlei
FACHBEREICH STRAFRECHT
- Allgemeines Strafrecht (Untersuchungshaft, Durchsuchungen,
Beschlagnahmen u. a.)
- Straftaten gegen das Leben (Mord / Totschlag)
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung,
Misshandlung von
Schutzbefohlenen u. a.)
-
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
(Sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung u.a.)
- Straftagen gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Menschenraub, Geiselnahme u. a.)
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug u. a.)
- Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
- Verkehrsstrafsachen (Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung
u. a.)
- Straftaten im Bereich der Arzthaftung
- Strafvollstreckungsrecht
- Bußgeldsachen (Verkehrsordnungswidrigkeiten u. a.)